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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
- Die
Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung
nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von
diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnlich benannt
des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
- § 1 Geltungsbereich, Identität, Begriffsbestimmungen
- Über
die Internetseite www.rapidobject.com (nachfolgend: Internetseite)
können die Druckdaten hochgeladen und die Parameter des Druckauftrags
ausgewählt werden. Die Internetseite zeigt dann umgehend die
Vertragsdaten (insb. Preis, voraussichtliche Lieferzeit, Versandkosten)
an. Dies ist auch ohne Kundenkonto, also anonym möglich.
- Für
die Beauftragung benötigt der Auftraggeber sodann ein Kundenkonto. Ist
der Auftraggeber dort eingeloggt, stellen die darin angezeigten
Parameter (Preis, voraussichtliche Lieferzeit, Versandkosten) bereits
das verbindliche Angebot von Rapidobject dar. An das Angebot ist
Rapidobject 30 Tage gebunden.
- Mit
der Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ nach Bestätigung
des Einverständnisses mit diesen AGB kommt der Vertrag sodann
verbindlich zustande.
- Rapidobject
schickt daraufhin dem Auftraggeber eine automatische
Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des
Auftraggebers einschließlich dieser AGB enthalten ist und die der
Auftraggeber ausdrucken und/oder abspeichern und/oder mit der E-Mail
archivieren kann. Der Vertragstext wird von Rapidobject unter Wahrung
des Datenschutzes gespeichert.
- Bevor die Internetseite von
Rapidobject ein Angebot generiert, prüft sie automatisch die
hochgeladene Datei auf Fehler, die das Druckergebnis beeinträchtigen.
Findet sie Fehler, kann der Auftraggeber die kostenlose und
automatisierte Korrektur beauftragen. Diese Korrektur wird im Fall der
Beauftragung durch den Auftraggeber umgehend durchgeführt und dem
Auftraggeber wird ein 3D-Bild des Erzeugnisses auf Basis der
korrigierten Druckdatenangezeigt (nachfolgend: „Druckfreigabe“). Ein
etwaiger Druckauftrag erfolgt dann auf Basis dieser Druckfreigabe. Daher
ist es zwingend notwendig, dass der Auftraggeber die Druckfreigabe
sorgfältig prüft. Spätere Reklamationen/Änderungswünsche an den
Druckdaten sind nach Druckfreigabe ausgeschlossen.
- (2) Rücktrittsrechte von Rapidobject bei Onlinebeauftragung
- Die
Internetseite kann Datenfehler mit einer Genauigkeit von ca. 99%
ermitteln. Bei durchschnittlich 1% der Fälle stellt sich erst nach
Beauftragung bei der manuellen Prüfung durch Rapidobject heraus, dass
die Daten nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen druckfähig
sind. In diesem Fall hat Rapidobject ein Rücktrittsrecht.
- Bei
bestimmten Parametern ist es für die Internetseite nicht möglich, einen
verbindlichen Preis zu errechnen. Dies wird dem Auftraggeber bereits vor
der Beauftragung angezeigt. Der Auftrag kommt gleichwohl mit dem
unverbindlich angezeigten Preis zustande, Rapidobject hat aber ein
Rücktrittsrecht, falls Rapidobject bei der dann maßgeblichen manuellen
Berechnung einen höheren Aufwand ermittelt.
- (3) Ablehnungs- und Rücktrittsrecht bei unzulässigen Aufträgen
- Aufträge
die sich auf den Druck von Waffen und/oder Teilen hiervon oder von
Gegenständen beziehen, deren Herstellung und/oder Besitz illegal ist
oder deren Herstellung und/oder Besitz gegen Rechte Dritter verstößt,
wird Rapidobject ablehnen. Gleiches gilt für sonstige Aufträge, die
gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Ist über solche Aufträge ein
Vertragsschluss erfolgt, kann Rapidobject, wenn es die Illegalität erst
nach Vertragsschluss erkennt, vom Vertrag zurücktreten. § 7 gilt
ergänzend.
- § 3 Lieferzeiten, Lieferorte
- (1)
Die Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Vorhinein nicht
verbindlich angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den
Kapazitäten von Rapidobject abhängen. Die für jedes Angebot individuell
berechneten Fristen sind somit unverbindlich. Bei Überschreitung der
unverbindlich mitgeteilten Frist erfolgt seitens Rapidobject eine
frühzeitige Mitteilung.
- (2) Falls der Auftraggeber den Druck
zwingend zu einem bestimmten Termin benötigt, muss er dies bei der
Beauftragung angeben. In dem Fall kann eine verbindliche Frist
vereinbart werden.
- (3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf
Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Rapidobject die
Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Rapidobject oder
deren Unterlieferanten eintreten –, hat Rapidobject auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
Rapidobject, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- (4) Wenn
die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder wird Rapidobject von seiner Verpflichtung frei, so kann
der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände kann sich Rapidobject nur berufen, wenn Rapidobject
den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
- (5) Sofern
Rapidobject die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der
Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,50%
für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu
5% des Netto-Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Rapidobject bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem
Auftraggeber ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden
ist.
- (6) Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 10 bleiben unberührt.
- (7) Rapidobject
ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei
denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht
von Interesse.
- (8) Die Einhaltung der Liefer- und
Leistungsverpflichtungen von Rapidobject setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
- (9)
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Vergütungsanspruch von
Rapidobject durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers
gefährdet ist, so ist Rapidobject zum Rücktritt berechtigt oder kann die
Ausführung von der vorherigen Vergütung (Vorkasse) oder von
Sicherheitsleitung abhängig machen.
- (10) Kommt der Auftraggeber
in Annahmeverzug, so ist Rapidobject berechtigt, Ersatz des ihm
entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht
die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs auf den Auftraggeber über.
- (11) Es bestehen die
folgenden Lieferbeschränkungen: Rapidobject liefert nicht in die USA. Im
Übrigen behält sich Rapidobject vor, auch weitere Länder nicht zu
beliefern.
- § 4 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gefertigten Erzeugnisse im Eigentum von Rapidobject.
- § 5 Preise und Versandkosten, Abholung
- (1) Alle
Preise, die von Rapidobject angegeben werden, verstehen sich
einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei
denn es liegt ein Tatbestand der Umsatzsteuerbefreiung vor.
- (2) Die
Versandkosten werden dem Auftraggeber in den Angebotsvarianten
„Klassisch“ oder „Online“ angegeben. Sie sind zudem auf der
Versandkostenpreisliste unter www.rapidobject.com/3d-druck-faq einsehbar.
- (3) Der
Versand der Ware erfolgt per Postversand. Sofern nicht ausdrücklich
anders schriftlich vereinbart, wählt Rapidobject die Art der Verpackung
nach freiem Ermessen.
- (4) Ist der Auftraggeber Verbraucher im
Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen
Produkts durch den Auftraggeber auf diesen über.
- (5) Ist der
Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des
Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache auf den Auftraggeber
über, sobald Rapidobject die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder
der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
- (6)
Die Versendung ist mit einem Warenwert bis zu 500,00 € versichert.
Wünscht der Auftraggeber die Absicherung höherer Versicherungssummen,
muss er dies angeben. Die vom Auftraggeber dann zu tragenden Mehrkosten
betragen 4,50 € bei einer Versicherungssumme bis 2.500,00 € sowie 18,00 €
bei einer Versicherungssumme bis 25.000,00 €.
- (7) Falls Abholung
des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Auftraggeber
vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung ohne Prüfung der
Berechtigung des Abholers gegen Nachweis der bei der Bestellung auf
Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.
- (8) Falls die
Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den
Auftraggeber vereinbart ist, kommt der Auftraggeber 14 Tage nach
Mitteilung, dass das Druckerzeugnis und/oder die Vorlage zur Abholung
bereit stehen, in Annahmeverzug. Nach 4 Wochen besteht keine
Verwahrungsverpflichtung mehr seitens Rapidobject. Rapidobject behält
sich vor, das Druckerzeugnis und/oder die Vorlagen dann per Nachnahme an
den Auftraggeber zu schicken und/oder zu entsorgen.
- § 6 Preise/Zahlungsmodalitäten
- (1)
Die Preise können nicht pauschal über eine Preisliste angegeben werden,
da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von Rapidobject
abhängen. Sie werden für jedes Angebot individuell berechnet. Das
Gleiche gilt für Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und
Zahlungsabschläge.
- (2) Die Zahlung kann im Wege der Vorkasse
durch Überweisung, PayPal oder Kreditkarte erfolgen. Im Fall der
Überweisung beginnt Rapidobject mit dem Auftrag erst nach Eingang der
Zahlung, bei Zahlung durch PayPal oder Kreditkarte umgehend.
- (3) Auftraggeber
können in ihrem Kundenkonto auch die Freischaltung der Funktion
„Zahlung auf Rechnung“ beantragen. Rapidobject kann diese Funktion auch
ohne Antrag freischalten. Ist diese Funktion von Rapidobject
freigeschaltet und wird sie vom Auftraggeber genutzt, ist die Zahlung
erst bei Erhalt der Rechnung mit Übersendung des gedruckten Erzeugnisses
fällig. Rapidobject kann die Freischaltung der Funktion „Zahlung auf
Rechnung“ jederzeit für die Zukunft wieder zurücknehmen.
- § 7 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte an Unterlagen, Daten
- (1)
Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zum Druck übermittelten
Daten und/oder Erzeugnisse dergestalt frei von Rechten Dritter sind,
dass der Druck durch Rapidobject keine Rechte Dritter (insbesondere,
aber nicht abschließend Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte,
Wettbewerbsrechte) verletzt oder dass eine entsprechende Erlaubnis des
Rechteinhabers vorliegt, ferner, dass keine gesetzlichen Verbote
verletzt werden.
- (2) Der Auftraggeber stellt Rapidobject von
allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der
Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch
angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung von Rapidobject,
bezüglich derer Rapidobject auch einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe
der voraussichtlichen Kosten gegen den Auftraggeber hat.
- (3) Der
Auftraggeber ist verpflichtet, Rapidobject unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten
Dritter im Zusammenhang mit bei Rapidobject gefertigten Erzeugnissen
geltend gemacht werden.
- (4) Der Auftraggeber überträgt
Rapidobject – sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung
erforderlichen Nutzungsrechte (insbesondere, aber nicht abschließend das
Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, im Fall der
Veröffentlichung von Referenzen durch Rapidobject gemäß § 8 Abs. (2)
auch das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung).
- (5) Ist sich
der Auftraggeber nicht sicher, ob sein Druckauftrag gegen Schutzrechte
Dritter verstößt, kann er über die Internetseite einen von Rapidobject
vermittelten Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und/oder
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit der Prüfung zu einem
Pauschaltarif beauftragen. Diese Leistung wird von Rapidobject
ausschließlich vermittelt, der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem
Auftraggeber und dem vermittelten Rechtsanwalt zustande.
- § 8 Datenschutz/Datensicherheit/Referenz
- (1)
Rapidobject verwendet die persönlichen Daten des Auftraggebers
ausschließlich, soweit dies für die Kaufabwicklung notwendig ist und in
Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies
beinhaltet die Speicherung der für die Vertragsabwicklung benötigten
Daten. Auf Wunsch übermittelt Rapidobject dem Auftraggeber die von
Rapidobject gespeicherten Daten. Im Übrigen wird auf die
Datenschutzerklärung von Rapidobject verwiesen: Datenschutzerklärung.
- (2) Rapidobject
veröffentlicht geeignete Referenzen für die Bewerbung seiner
Dienstleistungen. Dies erfolgt aber nur bei ausdrücklich erteilter
Erlaubnis durch den Auftraggeber auf Nachfrage. Diese Erlaubnis ist
jederzeit schriftlich widerruflich.
- (3) Rapidobject weist
ausdrücklich darauf hin, dass der Versand von sensiblen Daten per E-Mail
und/oder Fax unsicher ist. Er erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Es
obliegt dem Auftraggeber, hier für eine sichere Übermittlung zu sorgen.
Rapidobject verwendet für solche Fälle die Software TeamBeam. Der
Auftraggeber kann diese kostenlos verwenden, indem er die Daten über das
Programm TeamBeam: https://pro.teambeam.de/rapidobject
an Rapidobject übermittelt. Hierfür muss der Auftraggeber weder eine
Software herunterladen noch sich bei TeamBeam anmelden. Es muss beachtet
werden, dass beim Nutzen dieses Services die Daten auf den externen
Provider von TeamBeam gespeichert werden. Der verschlüsselte Versand
über den Online 3D-Druck Service von Rapidobject bietet daher den sichersten Schutz.
- (4) Erfolgt
die Beauftragung online über die Internetseite, sind die dort
hochzuladenden Daten durch TeamBeam automatisch gesichert/verschlüsselt.
- § 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie
- (1)
Rapidobject haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden
gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gilt allerdings
die Einschränkung in § 10.
- (2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt.
- (3) Eine
zusätzliche Garantie besteht bei den vom Rapidobject gelieferten Waren
nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
- (4) Rapidobject
prüft sowohl bei der klassischen als auch bei Online-Beauftragung die
Machbarkeit des Druckauftrags. Ist diese nicht gegeben, weist
Rapidobject darauf hin und es kommt kein Vertrag zustande. In
Grenzfällen, in denen der Druck möglich ist, aber z.B. das Druckobjekt
unterdurchschnittliche Stabilität aufweisen würde, weist Rapidobject den
Auftraggeber darauf hin. Wünscht der Auftraggeber gleichwohl den Druck,
kann er wegen des Umstands, auf den Rapidobject hingewiesen hat, keine
Gewährleistungsrechte beanspruchen.
- (5) Trotz größter Sorgfalt
können Abweichungen hinsichtlich der Farbe auftreten, die vom
Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden müssen,
sofern die Abweichungen nicht erheblich sind. Das Gleiche gilt für
Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten
Materialien entstehen. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere
Einflüsse (z.B. Witterung, Licht, Feuchtigkeit) eintreten, übernimmt
Rapidobject ebenfalls keine Gewährleistung, es sei denn es hat hierüber
eine Zusicherung abgegeben.
- (6) Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen,
- a) wenn
der Auftraggeber seinen bestehenden gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten (insbesondere §§ 377, 381 HGB) nicht nachgekommen ist;
- b) bei
Nichtbestehen gesetzlicher Untersuchungs- und Rügepflichten des
Auftraggebers, wenn er gleichwohl Unternehmer ist und offensichtliche
Mängel nicht innerhalb von 2 Werktagen ab Empfang der Lieferung und bei
der Untersuchung nicht erkennbare Mängel nicht unverzüglich ab
Entdeckung gegenüber Rapidobject schriftlich angezeigt hat.
- (7) Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, gelten die Toleranzen der Druckerzeugnisse laut Toleranztabelle: Fertigungstoleranzen aller 3D-Druck Materialien. Zudem gelten die für das jeweilige Verfahren erstellten Konstruktionsrichtlinien, sowie die Materialdatenblätter: www.rapidobject.com/3d-druck-downloads
Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Bestellung, die Verwendbarkeit
für Seine Anwendung, mit dem gewählten Materialdatenblatt und, wenn
vorhanden, den Konstruktionsrichtlinien des gewählten Verfahrens
abzugleichen.
- (8) Sofern der Kunde die Löschung der Rapidobject
übermittelten Druckdaten fordert, erlöschen mit Löschung dieser Daten
auch Gewährleistungsrechte des Kunden.
- § 10 Haftung
- (1)
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von Rapidobject, seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags
notwendig ist.
- (2) Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet Rapidobject nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde,
es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
- (3) Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten
auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von
Rapidobject, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- (4)
Die sich aus Abs. (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten
nicht, soweit Rapidobject den Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche
gilt, soweit Rapidobject und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die
Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- § 11 Kündigung
- Macht
der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB
Gebrauch, kann Rapidobject als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten
Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat
die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu
zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
Rapidobject größere Ersparnisse hatte.
- § 12 Zurückbehaltungsrecht
- (1)
Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen von Rapidobject nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
- (2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
- (3) Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.
- § 13 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung
- Ein
Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die
Leistungen von Rapidobject bei 3D-Druckaufträgen stets aufgrund
individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber erfolgen.
- § 14 Verhaltenskodizes
- Im
Rahmen seiner Verpflichtung gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB weist
Rapidobject darauf hin, dass Rapidobject sich keinen speziellen
Verhaltenskodizes unterworfen hat.
- § 15 Streitbeilegungsplattform der EU
- Die
EU stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten („OS-Plattform“) zur Verfügung. Sie ist unter dem
folgendem Link erreichbar:
- http://ec.europa.eu/consumers/odr
- E-Mail-Adresse von Rapidobject: info@rapidobject.com
- § 16 Schlussbestimmungen
- (1) Auf
Verträge zwischen Rapidobject und dem Auftraggeber findet das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl
und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates,
in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, bleiben unberührt.
- (2) Sofern es sich beim Auftraggeber um
einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber
und Rapidobject der Sitz von Rapidobject.
- (3) Der Vertrag bleibt
auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit
vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine
Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag
jedoch im Ganzen unwirksam.
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