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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

  1. Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnlich benannt des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
  2. § 1 Geltungsbereich, Identität, Begriffsbestimmungen
  3. Über die Internetseite www.rapidobject.com (nachfolgend: Internetseite) können die Druckdaten hochgeladen und die Parameter des Druckauftrags ausgewählt werden. Die Internetseite zeigt dann umgehend die Vertragsdaten (insb. Preis, voraussichtliche Lieferzeit, Versandkosten) an. Dies ist auch ohne Kundenkonto, also anonym möglich.
  4. Für die Beauftragung benötigt der Auftraggeber sodann ein Kundenkonto. Ist der Auftraggeber dort eingeloggt, stellen die darin angezeigten Parameter (Preis, voraussichtliche Lieferzeit, Versandkosten) bereits das verbindliche Angebot von Rapidobject dar. An das Angebot ist Rapidobject 30 Tage gebunden.
  5. Mit der Betätigung des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ nach Bestätigung des Einverständnisses mit diesen AGB kommt der Vertrag sodann verbindlich zustande.
  6. Rapidobject schickt daraufhin dem Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Auftraggebers einschließlich dieser AGB enthalten ist und die der Auftraggeber ausdrucken und/oder abspeichern und/oder mit der E-Mail archivieren kann. Der Vertragstext wird von Rapidobject unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

  7. Bevor die Internetseite von Rapidobject ein Angebot generiert, prüft sie automatisch die hochgeladene Datei auf Fehler, die das Druckergebnis beeinträchtigen. Findet sie Fehler, kann der Auftraggeber die kostenlose und automatisierte Korrektur beauftragen. Diese Korrektur wird im Fall der Beauftragung durch den Auftraggeber umgehend durchgeführt und dem Auftraggeber wird ein 3D-Bild des Erzeugnisses auf Basis der korrigierten Druckdatenangezeigt (nachfolgend: „Druckfreigabe“). Ein etwaiger Druckauftrag erfolgt dann auf Basis dieser Druckfreigabe. Daher ist es zwingend notwendig, dass der Auftraggeber die Druckfreigabe sorgfältig prüft. Spätere Reklamationen/Änderungswünsche an den Druckdaten sind nach Druckfreigabe ausgeschlossen.

  8. (2) Rücktrittsrechte von Rapidobject bei Onlinebeauftragung

  9. Die Internetseite kann Datenfehler mit einer Genauigkeit von ca. 99% ermitteln. Bei durchschnittlich 1% der Fälle stellt sich erst nach Beauftragung bei der manuellen Prüfung durch Rapidobject heraus, dass die Daten nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen druckfähig sind. In diesem Fall hat Rapidobject ein Rücktrittsrecht.

  10. Bei bestimmten Parametern ist es für die Internetseite nicht möglich, einen verbindlichen Preis zu errechnen. Dies wird dem Auftraggeber bereits vor der Beauftragung angezeigt. Der Auftrag kommt gleichwohl mit dem unverbindlich angezeigten Preis zustande, Rapidobject hat aber ein Rücktrittsrecht, falls Rapidobject bei der dann maßgeblichen manuellen Berechnung einen höheren Aufwand ermittelt. 

  11. (3) Ablehnungs- und Rücktrittsrecht bei unzulässigen Aufträgen

  12. Aufträge die sich auf den Druck von Waffen und/oder Teilen hiervon oder von Gegenständen beziehen, deren Herstellung und/oder Besitz illegal ist oder deren Herstellung und/oder Besitz gegen Rechte Dritter verstößt, wird Rapidobject ablehnen. Gleiches gilt für sonstige Aufträge, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Ist über solche Aufträge ein Vertragsschluss erfolgt, kann Rapidobject, wenn es die Illegalität erst nach Vertragsschluss erkennt, vom Vertrag zurücktreten. § 7 gilt ergänzend.

  13. § 3 Lieferzeiten, Lieferorte

  14. (1) Die Lieferzeiten können aus technischen Gründen im Vorhinein nicht verbindlich angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von Rapidobject abhängen. Die für jedes Angebot individuell berechneten Fristen sind somit unverbindlich. Bei Überschreitung der unverbindlich mitgeteilten Frist erfolgt seitens Rapidobject eine frühzeitige Mitteilung. 

  15. (2) Falls der Auftraggeber den Druck zwingend zu einem bestimmten Termin benötigt, muss er dies bei der Beauftragung angeben. In dem Fall kann eine verbindliche Frist vereinbart werden. 

  16. (3) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Rapidobject die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Rapidobject oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat Rapidobject auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Rapidobject, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

  17. (4) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Rapidobject von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Rapidobject nur berufen, wenn Rapidobject den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

  18. (5) Sofern Rapidobject die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,50% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Netto-Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Rapidobject bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

  19. (6) Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 10 bleiben unberührt.

  20. (7) Rapidobject ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse.

  21. (8) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Rapidobject setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

  22. (9) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Vergütungsanspruch von Rapidobject durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so ist Rapidobject zum Rücktritt berechtigt oder kann die Ausführung von der vorherigen Vergütung (Vorkasse) oder von Sicherheitsleitung abhängig machen.

  23. (10) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist Rapidobject berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

  24. (11) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Rapidobject liefert nicht in die USA. Im Übrigen behält sich Rapidobject vor, auch weitere Länder nicht zu beliefern. 

  25. § 4 Eigentumsvorbehalt

  26. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gefertigten Erzeugnisse im Eigentum von Rapidobject.

  27. § 5 Preise und Versandkosten, Abholung

  28. (1) Alle Preise, die von Rapidobject angegeben werden, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn es liegt ein Tatbestand der Umsatzsteuerbefreiung vor.

  29. (2) Die Versandkosten werden dem Auftraggeber in den Angebotsvarianten „Klassisch“ oder „Online“ angegeben. Sie sind zudem auf der Versandkostenpreisliste unter www.rapidobject.com/3d-druck-faq einsehbar.

  30. (3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wählt Rapidobject die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.

  31. (4) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Auftraggeber auf diesen über.

  32. (5) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache auf den Auftraggeber über, sobald Rapidobject die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.

  33. (6) Die Versendung ist mit einem Warenwert bis zu 500,00 € versichert. Wünscht der Auftraggeber die Absicherung höherer Versicherungssummen, muss er dies angeben. Die vom Auftraggeber dann zu tragenden Mehrkosten betragen 4,50 € bei einer Versicherungssumme bis 2.500,00 € sowie 18,00 € bei einer Versicherungssumme bis 25.000,00 €.

  34. (7) Falls Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Nachweis der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. 

  35. (8) Falls die Abholung des Druckerzeugnisses und/oder der Vorlage durch den Auftraggeber vereinbart ist, kommt der Auftraggeber 14 Tage nach Mitteilung, dass das Druckerzeugnis und/oder die Vorlage zur Abholung bereit stehen, in Annahmeverzug. Nach 4 Wochen besteht keine Verwahrungsverpflichtung mehr seitens Rapidobject. Rapidobject behält sich vor, das Druckerzeugnis und/oder die Vorlagen dann per Nachnahme an den Auftraggeber zu schicken und/oder zu entsorgen.

  36. § 6 Preise/Zahlungsmodalitäten

  37. (1) Die Preise können nicht pauschal über eine Preisliste angegeben werden, da sie von dem Umfang des Auftrags und den Kapazitäten von Rapidobject abhängen. Sie werden für jedes Angebot individuell berechnet. Das Gleiche gilt für Zahlungskonditionen, Fälligkeiten und Zahlungsabschläge.

  38. (2) Die Zahlung kann im Wege der Vorkasse durch Überweisung, PayPal oder Kreditkarte erfolgen. Im Fall der Überweisung beginnt Rapidobject mit dem Auftrag erst nach Eingang der Zahlung, bei Zahlung durch PayPal oder Kreditkarte umgehend.

  39. (3) Auftraggeber können in ihrem Kundenkonto auch die Freischaltung der Funktion „Zahlung auf Rechnung“ beantragen. Rapidobject kann diese Funktion auch ohne Antrag freischalten. Ist diese Funktion von Rapidobject freigeschaltet und wird sie vom Auftraggeber genutzt, ist die Zahlung erst bei Erhalt der Rechnung mit Übersendung des gedruckten Erzeugnisses fällig. Rapidobject kann die Freischaltung der Funktion „Zahlung auf Rechnung“ jederzeit für die Zukunft wieder zurücknehmen.

  40. § 7 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte/Rechte an Unterlagen, Daten

  41. (1) Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm zum Druck übermittelten Daten und/oder Erzeugnisse dergestalt frei von Rechten Dritter sind, dass der Druck durch Rapidobject keine Rechte Dritter (insbesondere, aber nicht abschließend Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte, Wettbewerbsrechte) verletzt oder dass eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, ferner, dass keine gesetzlichen Verbote verletzt werden.

  42. (2) Der Auftraggeber stellt Rapidobject von allen berechtigten Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Dazu gehören auch angemessene Aufwendungen für die Rechtsverteidigung von Rapidobject, bezüglich derer Rapidobject auch einen Anspruch auf Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten gegen den Auftraggeber hat.

  43. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rapidobject unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit bei Rapidobject gefertigten Erzeugnissen geltend gemacht werden.

  44. (4) Der Auftraggeber überträgt Rapidobject – sofern erforderlich – die für die Auftragsausführung erforderlichen Nutzungsrechte (insbesondere, aber nicht abschließend das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, im Fall der Veröffentlichung von Referenzen durch Rapidobject gemäß § 8 Abs. (2) auch das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung).

  45. (5) Ist sich der Auftraggeber nicht sicher, ob sein Druckauftrag gegen Schutzrechte Dritter verstößt, kann er über die Internetseite einen von Rapidobject vermittelten Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und/oder Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht mit der Prüfung zu einem Pauschaltarif beauftragen. Diese Leistung wird von Rapidobject ausschließlich vermittelt, der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Rechtsanwalt zustande.

  46. § 8 Datenschutz/Datensicherheit/Referenz

  47. (1) Rapidobject verwendet die persönlichen Daten des Auftraggebers ausschließlich, soweit dies für die Kaufabwicklung notwendig ist und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies beinhaltet die Speicherung der für die Vertragsabwicklung benötigten Daten. Auf Wunsch übermittelt Rapidobject dem Auftraggeber die von Rapidobject gespeicherten Daten. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von Rapidobject verwiesen: Datenschutzerklärung

  48. (2) Rapidobject veröffentlicht geeignete Referenzen für die Bewerbung seiner Dienstleistungen. Dies erfolgt aber nur bei ausdrücklich erteilter Erlaubnis durch den Auftraggeber auf Nachfrage. Diese Erlaubnis ist jederzeit schriftlich widerruflich.

  49. (3) Rapidobject weist ausdrücklich darauf hin, dass der Versand von sensiblen Daten per E-Mail und/oder Fax unsicher ist. Er erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Es obliegt dem Auftraggeber, hier für eine sichere Übermittlung zu sorgen. Rapidobject verwendet für solche Fälle die Software TeamBeam. Der Auftraggeber kann diese kostenlos verwenden, indem er die Daten über das Programm TeamBeam: https://pro.teambeam.de/rapidobject an Rapidobject übermittelt. Hierfür muss der Auftraggeber weder eine Software herunterladen noch sich bei TeamBeam anmelden. Es muss beachtet werden, dass beim Nutzen dieses Services die Daten auf den externen Provider von TeamBeam gespeichert werden. Der verschlüsselte Versand über den Online 3D-Druck Service von Rapidobject bietet daher den sichersten Schutz.

  50. (4) Erfolgt die Beauftragung online über die Internetseite, sind die dort hochzuladenden Daten durch TeamBeam automatisch gesichert/verschlüsselt.

  51. § 9 Sachmängelgewährleistung, Garantie

  52. (1) Rapidobject haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für Schadenersatzansprüche gilt allerdings die Einschränkung in § 10. 

  53. (2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränkt. 

  54. (3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Rapidobject gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.

  55. (4) Rapidobject prüft sowohl bei der klassischen als auch bei Online-Beauftragung die Machbarkeit des Druckauftrags. Ist diese nicht gegeben, weist Rapidobject darauf hin und es kommt kein Vertrag zustande. In Grenzfällen, in denen der Druck möglich ist, aber z.B. das Druckobjekt unterdurchschnittliche Stabilität aufweisen würde, weist Rapidobject den Auftraggeber darauf hin. Wünscht der Auftraggeber gleichwohl den Druck, kann er wegen des Umstands, auf den Rapidobject hingewiesen hat, keine Gewährleistungsrechte beanspruchen.

  56. (5) Trotz größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Farbe auftreten, die vom Auftraggeber als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert werden müssen, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind. Das Gleiche gilt für Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Licht, Feuchtigkeit) eintreten, übernimmt Rapidobject ebenfalls keine Gewährleistung, es sei denn es hat hierüber eine Zusicherung abgegeben.

  57. (6) Die Mängelansprüche des Auftraggebers sind für den betreffenden Mangel ausgeschlossen,

  58. a) wenn der Auftraggeber seinen bestehenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (insbesondere §§ 377, 381 HGB) nicht nachgekommen ist; 

  59. b) bei Nichtbestehen gesetzlicher Untersuchungs- und Rügepflichten des Auftraggebers, wenn er gleichwohl Unternehmer ist und offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 2 Werktagen ab Empfang der Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel nicht unverzüglich ab Entdeckung gegenüber Rapidobject schriftlich angezeigt hat. 

  60. (7) Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, gelten die Toleranzen der Druckerzeugnisse laut Toleranztabelle: Fertigungstoleranzen aller 3D-Druck Materialien. Zudem gelten die für das jeweilige Verfahren erstellten Konstruktionsrichtlinien, sowie die Materialdatenblätter: www.rapidobject.com/3d-druck-downloads Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Bestellung, die Verwendbarkeit für Seine Anwendung, mit dem gewählten Materialdatenblatt und, wenn vorhanden, den Konstruktionsrichtlinien des gewählten Verfahrens abzugleichen. 

  61. (8) Sofern der Kunde die Löschung der Rapidobject übermittelten Druckdaten fordert, erlöschen mit Löschung dieser Daten auch Gewährleistungsrechte des Kunden.

  62. § 10 Haftung

  63. (1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Rapidobject, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

  64. (2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rapidobject nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  65. (3) Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rapidobject, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  66. (4) Die sich aus Abs. (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Rapidobject den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit Rapidobject und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  67. § 11 Kündigung

  68. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann Rapidobject als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Rapidobject größere Ersparnisse hatte.

  69. § 12 Zurückbehaltungsrecht

  70. (1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen von Rapidobject nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

  71. (2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

  72. (3) Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.

  73. § 13 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

  74. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, da die Leistungen von Rapidobject bei 3D-Druckaufträgen stets aufgrund individueller Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber erfolgen.

  75. § 14 Verhaltenskodizes

  76. Im Rahmen seiner Verpflichtung gemäß Art. 246c Nr. 5 EGBGB weist Rapidobject darauf hin, dass Rapidobject sich keinen speziellen Verhaltenskodizes unterworfen hat.

  77. § 15 Streitbeilegungsplattform der EU

  78. Die EU stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zur Verfügung. Sie ist unter dem folgendem Link erreichbar:
  79. http://ec.europa.eu/consumers/odr
  80. E-Mail-Adresse von Rapidobject: info@rapidobject.com

  81. § 16 Schlussbestimmungen

  82. (1) Auf Verträge zwischen Rapidobject und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

  83. (2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und Rapidobject der Sitz von Rapidobject.

  84. (3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
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